FAQ: Wen spreche ich zu den Themen Zeitkonto und Urlaubsanspruch an?
Für die Themen Zeitkonto und Urlaubsanspruch sprechen Sie bitte die Mitarbeiter in der Niederlassung an. (weiterlesen …)
Bezahlung bei Mitarbeit im Kundenbetrieb
Unsere Mitarbeiter im Kundenbetrieb werden nach iGZ/DGB-Tarifvertrag und der jeweiligen Qualifikation entsprechenden Entgeltgruppe bezahlt. In der niedrigsten Entgeltgruppe 1 bezahlt persona service bundesweit übertariflich.
Die Gehaltszahlungen erfolgen pünktlich. Darüber hinaus besteht für unsere Mitarbeiter im Kundenbetrieb die Möglichkeit, dass sie auf Kundenwunsch hin eine Leistungsprämie bzw. eine Akkordprämie oder Gruppenakkordprämie erhalten.
Ab dem 01.01.2012 hat der Gesetzgeber für die gesamte Zeitarbeitsbranche in Deutschland einen verbindlichen Mindestlohn eingeführt. Dieser Mindestlohn gilt auch für ausländische Zeitarbeitsunternehmen, sodass sichergestellt wird, dass dieser Mindestlohn nicht unterschritten wird. (weiterlesen …)
Für die Themen Zeitkonto und Urlaubsanspruch sprechen Sie bitte die Mitarbeiter in der Niederlassung an. (weiterlesen …)
Ja, persona service bietet als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge für alle Mitarbeiter an. (weiterlesen …)
Immer wieder sprechen uns unsere Mitarbeiter auf die Auffindbarkeit des Urlaubsanspruches auf der Lohnabrechnung an, so dass wir allen Interessierten hierzu gerne eine Auskunft geben möchten. (weiterlesen …)
Die Regelungen zum Zeitkonto wurden nicht allein von persona service festgelegt, sondern sind im Tarifvertrag mit dem DGB vereinbart worden. Danach haben unsere Mitarbeiter im Kundenbetrieb eine 35 Stunden/Woche, wobei die Arbeitszeiten natürlich an die Wünsche des Kundenbetriebes angepasst werden. (weiterlesen …)
Neue Kommentare