Das Verfahren Lease-Back bedeutet, dass Mitarbeiter, die beim Entleiher selbst oder bei einem zum selben Konzern gehörenden Unternehmen innerhalb der letzten sechs Monate ausgeschieden sind und dorthin wieder zurück überlassen werden, nach den wesentlichen Arbeitsbedingungen des Kunden entlohnt werden müssen und nicht nach dem jeweiligen Tarifvertrag.
Lease-Back ist auf dieser Grundlage somit auch innerhalb der ersten sechs Monate, nachdem der Mitarbeiter beim Entleiher ausgeschieden ist, nicht verboten, sondern weiterhin möglich; allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Überlassung zumindest zu gleichen Arbeitsbedingungen erfolgt.
Eine Mitarbeiterin im Kundenbetrieb aus der Region Ostwestfalen/Lippe berichtet über die empfundene Zusammenarbeit mit persona service. Anbei der Erfahrungsbericht: „Bei meinem beruflichen Wiedereinstieg habe ich mic…
Ich bin seit mittlerweile zwei Jahren über persona als Maschinenbediener tätig. Anfangs dachte ich, dass ich in dem Laden nicht „alt“ werde, da ich im ersten halben Jahr drei Einsätze hatte, die mir zum Teil überhaupt…
Unsere Mitarbeiter stehen vertraglich im Arbeitsverhältnis mit persona service und werden auch von persona service entlohnt. Jeder Mitarbeiter befindet sich im Einsatz bei unseren Kunden, mit einer unterschiedlichen Einsatzd…
Ja, alle persona service Mitarbeiter im Kundenbetrieb verdienen über den Tarifvertrag mehr Geld, es sei denn, sie haben vorher schon übertarifliche Zulagen oder, wie es auch immer wieder der Fall ist, bereits von Lohnanglei…
Die Lohnabrechnung bei persona service für eine Mitarbeit im Kundenbetrieb erfolgt in der Mitte des Folgemonats, spätestens jedoch bis zum 21. Tag des Folgemonats. Neuerung: Im Rahmen der letzten Tarifverhandlungen ist b…
Für die Themen Zeitkonto und Urlaubsanspruch sprechen Sie bitte die Mitarbeiter in der Niederlassung an. In der Regel ist der für Sie verantwortliche Abteilungsleiter zu Fragen rund um diese Themen der richtige Ansprechpart…
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