| Datum | 27. Juni 2011 |
|---|---|
| Autor | Alexandra |
| Kategorien | Bezahlung bei Mitarbeit im Kundenbetrieb |
| Schlagworte | Bezahlung, Kundenbetrieb, Lohnabrechnung, Urlaubsanspruch |
| Kommentare | 2 (ansehen) |
Immer wieder sprechen uns unsere Mitarbeiter auf die Auffindbarkeit des Urlaubsanspruches auf der Lohnabrechnung an, so dass wir allen Interessierten hierzu gerne eine Auskunft geben möchten.
Es ist richtig, dass der Urlaubsanspruch auf der Lohnabrechnung nicht dokumentiert wird.
Fakt ist, dass der Urlaubsanspruch stets abhängig von der Beschäftigungsdauer eines jeden Mitarbeiters ist und somit von Mitarbeiter zu Mitarbeiter variieren kann. Zudem ist es gängige Praxis, dass alle Lohnabrechnungen für einen Abrechnungsmonat immer zur Mitte des jeweiligen Folgemonats versendet werden. Dann kann es durchaus passieren, dass ein Mitarbeiter in diesem Folgemonat bereits weitere Urlaubsansprüche geltend gemacht hat, die dann aber auf der Lohnabrechnung nicht dokumentiert würden. Folglich wäre dann der dokumentierte Urlaubsanspruch nicht korrekt.
Um hieraus resultierende Missverständnisse oder Eintragungsfehler zu vermeiden, hat sich das Unternehmen bewusst dazu entschieden, den Urlaubsanspruch auf der Lohnabrechnung nicht zu veröffentlichen.
Wenn Sie dennoch in Erfahrung bringen möchten, wie Ihr tagesaktueller Urlaubsanspruch aussieht, dann sprechen Sie unsere Mitarbeiter in der Niederlassung doch einfach telefonisch oder persönlich an. Unsere Mitarbeiter in der Niederlassung oder Ihr Abteilungsleiter können Ihnen anhand unseres Personalprogramms jederzeit gerne Auskunft über Ihren tagesaktuellen Urlaubsanspruch geben.
War diese Antwort hilfreich? Dann freuen wir uns über Ihren Kommentar. Bitte berücksichtigen Sie die Guidelines.
Der deutsche Arbeitsmarkt ist im Umbruch: Nachdem die vergangenen Jahrzehnte von bedeutendem Strukturwandel und hohen Arbeitslosenquoten geprägt waren, ist die Nachfrage nach Arbeitskräften stark angestiegen. Auch persona s…
Erfahrungsbericht aus einer persona service Niederlassung aus Süddeutschland: "Mein Kunde ist Hersteller in der Kautschukbranche und legt größten Wert auf die Nachhaltigkeit seiner Produkte. Angefangen bei den verwendet…
Ab dem 01.01.2012 hat der Gesetzgeber für die gesamte Zeitarbeitsbranche in Deutschland einen verbindlichen Mindestlohn eingeführt. Dieser Mindestlohn gilt auch für ausländische Zeitarbeitsunternehmen, sodass sichergestel…
Ab dem 01.01.2012 hat der Gesetzgeber für die gesamte Zeitarbeitsbranche in Deutschland einen verbindlichen Mindestlohn eingeführt. Dieser Mindestlohn gilt auch für ausländische Zeitarbeitsunternehmen, sodass sichergestel…
Für die Themen Zeitkonto und Urlaubsanspruch sprechen Sie bitte die Mitarbeiter in der Niederlassung an. In der Regel ist der für Sie verantwortliche Abteilungsleiter zu Fragen rund um diese Themen der richtige Ansprechpart…
Ja, persona service bietet als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge für alle Mitarbeiter an. Da die gesetzliche Rente zunehmend eingeschränkt wird und in Zukunft nur noch eine Grundversorgung bietet, ist es für …
2 Kommentare
sehr geehrte dammen und herren
ich habe meine kranken meldungen zu gesendent und angeblich
habe ich mich nicht gemeldet und die heften von mein lohn würden nicht bezahlt wie mir zu stet! mit freuendlichen grüß lucia dragar
Kommentar von lucia — 8. Juli 2011 um 09:56
@Lucia: Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihnen nach interner Rücksprache heute eine persönliche Antwort per E-Mail gesendet.
Mit freundlichem Gruß
Ihre persona service Direkt-Redaktion
Kommentar von Alexandra — 13. Juli 2011 um 08:39
Hinterlasse einen Kommentar